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Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit hat sich als bevorzugter Streitbeilegungsmechanismus für grenz-überschreitende Transaktionen bereits weltweit etabliert. Die Gründe dafür sind vielfältig. Schiedsgerichtsbarkeit erfüllt die Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens an Flexibilität und Funktionalität und ermöglicht die endgültige und verbindliche Entscheidung des Streitfalles durch Spezialisten in einem vertraulichen Verfahren an einem neutralem Ort nach Wahl der Parteien, grundsätzlich ohne Involvierung von staatlichen Behörden oder langwierigen Berufungsinstanzen. Aufgrund internationaler Übereinkommen sind Schiedssprüche praktisch fast weltweit vollstreckbar.
Unsere Praxisgruppe Schiedsgerichtsbarkeit bietet österreichischen, deutschen und schweizer Unternehmen umfassende Betreuung und Vertretung in jedem Schiedsverfahren. Unsere Fachkompetenz umfasst unter anderem die Erstellung maßgeschneiderter Streitbeilegungsklauseln, die Begleitung und Vertretung im Vorfeld einer Auseinandersetzung, insbesondere bei Mediation und anderen außer(schieds-)gerichtlichen ADR - Verfahren, Parteienvertretung in institutionellen und ad-hoc Schiedsverfahren und in staatlichen Gerichtsverfahren bei der Vollstreckung und Anfechtung von Schiedssprüchen sowie im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes.
Die Juristen unserer Praxisgruppe sind in der Welt der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit regelmäßig präsent, sowohl als Parteienvertreter, Schiedsrichter und als Fachvortragende. Unsere Expertise gründet sich nicht nur auf der optimalen Lösung der rezenten Rechtsfragen, sondern auch auf der Erfassung und Bewältigung der strategischen und wirtschaftlichen Herausforderungen eines internationalen Schiedsverfahrens.
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